Wenn 89.000 Steuerberater in Deutschland eine Branche mit 20 Milliarden Euro Marktvolumen bilden – warum haben dann neun von zehn Unternehmern das Gefühl, dass steuerlich „mehr möglich sein müsste"?
Doch genau das ist der Status quo.
Denn was hier gerade passiert – oder besser: was hier seit Jahren nicht passiert – geschieht nicht aus Nachlässigkeit einzelner Berater, sondern aus einer strukturellen Logik heraus, die in der öffentlichen Diskussion kaum vorkommt.
Die Rede ist von einer Lücke im deutschen Steuersystem, die sich aus Ausbildung, Vergütung, Fachkräftemangel und Haftungslogik ergibt – und die dafür sorgt, dass Unternehmer in Deutschland Jahr für Jahr fünf- bis sechsstellige Beträge an das Finanzamt abgeben, die sie legal nicht zahlen müssten.
Das Problem ist nicht Unwissen. Das Problem ist System.
Was die Steuerberaterausbildung tatsächlich lehrt – und was nicht
Die Steuerberaterprüfung gilt als eine der härtesten Berufsprüfungen in Deutschland. Im langjährigen Mittel bestehen nur rund 40 % der Kandidaten den Gesamtdurchlauf.
Drei schriftliche Klausuren à sechs Stunden, eine mündliche Prüfung – die Anforderungen sind enorm. Doch ein Blick auf die Prüfungsinhalte nach § 37 Abs. 3 StBerG zeigt, worauf der Fokus liegt: Steuerliches Verfahrensrecht, Ertragsteuerrecht, Buchführung und Bilanzwesen, Handelsrecht, Grundzüge des Gesellschaftsrechts, Berufsrecht.
Was in dieser Aufzählung auffällt: Steuergestaltungsberatung – also die Frage, wie ein Unternehmer seine Struktur aktiv und vorausschauend aufbauen kann, damit seine Steuerlast sinkt – taucht als eigenständiges Prüfungsgebiet nicht auf. Weder als Klausur noch als Schwerpunkt der mündlichen Prüfung.
Der Steuerberater lernt, Sachverhalte korrekt einzuordnen und steuerrechtlich zu würdigen. Er lernt, wie man Steuererklärungen erstellt und Jahresabschlüsse aufstellt.
Aber die Fähigkeit, für einen Unternehmer eine ganzheitliche Steuerarchitektur zu entwerfen – Holding, IAB, Sonder-AfA, Immobilienstruktur, GF-Gehalt-Optimierung, Vermögensschutz – in der richtigen Reihenfolge, mit den richtigen Wechselwirkungen: Das ist eine Kompetenz, die in der Ausbildung strukturell nicht vorgesehen ist.
Warum sich Gestaltung für Kanzleien kaum lohnt
Die Vergütung von Steuerberatern ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Für Steuererklärungen, Buchführung und Jahresabschlüsse gibt es feste Wertgebühren. Die Abrechnung ist klar, planbar, kalkulierbar.
Für Gestaltungsberatung hingegen existiert kein vergleichbar standardisierter Gebührentatbestand. In der Praxis erfordert sie eine individuelle Honorarvereinbarung nach § 4 StBVV – üblicherweise auf Stundenbasis.
Was das in der Praxis bedeutet: Ein Steuerberater, der sich hinsetzt und die Gesamtstruktur eines Mandanten analysiert, muss diese Leistung separat vereinbaren, dokumentieren und erklären, warum sie zusätzlich kostet. Viele Mandanten erwarten, dass „Optimierung" im normalen Honorar enthalten ist. Viele Steuerberater scheuen die Diskussion.
Das Ergebnis: Gestaltung fällt systematisch hinten runter – nicht aus Desinteresse, sondern weil das Vergütungssystem die Verwaltungsarbeit belohnt und die Gestaltungsarbeit erschwert.
23 % Besetzungsquote: Der Fachkräftemangel verschärft alles
Die STAX-Befragung 2024 – durchgeführt vom Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Bundessteuerberaterkammer, mit fast 6.000 teilnehmenden Steuerberatern – zeichnet ein klares Bild:
Einzelkanzleien konnten nur rund 40 % aller offenen Stellen besetzen. Von denjenigen, die in den letzten zwei Jahren nach neuen Mitarbeitern gesucht haben, gaben lediglich 23,2 % an, alle offenen Stellen auch tatsächlich besetzt zu haben – gegenüber 51,8 % im Jahr 2018.
Das ifo Institut bestätigt: Die Steuerberatung zählt zu den am stärksten vom Fachkräftemangel betroffenen Branchen in Deutschland.
Wenn eine Kanzlei mit durchschnittlich 4,5 Mitarbeitern bereits Schwierigkeiten hat, das laufende Tagesgeschäft fristgerecht zu bewältigen – Buchführung, Abschlüsse, Steuererklärungen – bleibt für proaktive Gestaltungsberatung schlicht keine Kapazität.
Hinzu kommt die Altersstruktur: Durchschnittsalter der Steuerberater 2023: 53,6 Jahre. Nur etwa 20 % des Berufsstandes sind 40 Jahre oder jünger. Die Nachfolgeproblematik wird die Engpässe weiter verschärfen.
Persönliche Haftung: Der unsichtbare Bremsklotz
Ein Faktor, der in der öffentlichen Diskussion selten auftaucht: Steuerberater haften persönlich für ihre Empfehlungen. § 67 StBerG schreibt eine Berufshaftpflichtversicherung vor – aus gutem Grund.
Diese Haftung führt in der Praxis dazu, dass viele Steuerberater das empfehlen, was sicher ist. Was etabliert ist. Und Empfehlungen vermeiden, die zwar legal und sinnvoll, aber in der Umsetzung komplex und in der Argumentation gegenüber dem Finanzamt anspruchsvoll sind.
Keine Nachlässigkeit. Eine rationale Reaktion auf die Anreizstruktur, in der Steuerberater arbeiten: hohe persönliche Haftung, geringe Vergütung für Gestaltungsarbeit, fehlende Kapazitäten.
Für den Unternehmer bedeutet es: Er ist formal korrekt beraten. Saubere Abschlüsse, fristgerecht abgegebene Erklärungen. Aber seine Struktur wurde nie aktiv geplant. Unternehmen, Immobilien, Kapitalanlagen, Familiensituation – nie als Gesamtbild betrachtet und aufeinander abgestimmt.
Die steuerliche Realität: Fast 50 % Gesamtbelastung
Ein GmbH-Geschäftsführer, der gleichzeitig Gesellschafter ist, steht vor einer mehrschichtigen Steuerbelastung: rund 30 % auf den GmbH-Gewinn (Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer), bis zu 42 % Einkommensteuer auf das Gehalt (Spitzensteuersatz ab 69.879 Euro), und bei Ausschüttung nochmal 25 % Kapitalertragsteuer.
Die Gesamtbelastung nähert sich der 50-Prozent-Marke.
Das deutsche Steuerrecht bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die diese Belastung legal und erheblich senken können: Holdingstrukturen, Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen, Immobilienstrukturen, optimierte GF-Gehaltsmodelle.
Aber all das erfordert, was im System bisher fehlt: jemanden, der die Gesamtstruktur analysiert, priorisiert, koordiniert und umsetzt.
Die Coaching-Falle: Wissen ohne Wirkung
Viele Unternehmer haben die Lücke längst bemerkt. Die Folge: ein boomender Markt für Steuercoachings, Online-Seminare und YouTube-Kanäle. Einstiegspreise von 10.000 Euro aufwärts, Aufbaumodule und VIP-Programme schnell im fünfstelligen Bereich.
Das vermittelte Wissen ist in vielen Fällen fundiert. Doch das Kernproblem bleibt: Coaching liefert Information, keine Umsetzung.
Der typische Verlauf: Der Unternehmer kehrt mit einem Ordner voller Konzepte zu seinem Steuerberater zurück. Der Steuerberater kann oder will die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umsetzen. Der Unternehmer steht vor der Wahl: selbst Anwälte, Notare und Spezialberater koordinieren – oder die Sache ruhen lassen.
In den meisten Fällen passiert Letzteres.
Die fehlende Instanz: Was zwischen Verwaltung und Gestaltung fehlt
Das Bild ist eindeutig: Es gibt in Deutschland eine strukturelle Lücke.
Auf der einen Seite: Steuerberater, die verwalten, deklarieren und fristgerecht abgeben – exzellent, aber systembedingt reaktiv.
Auf der anderen Seite: Coaches und Informationsanbieter, die Wissen vermitteln – fundiert, aber ohne Verantwortung für Umsetzung und Ergebnis.
Dazwischen: ein Vakuum. Keine Instanz, die Analyse, Priorisierung, Koordination und Umsetzung aus einer Hand liefert.
Doch genau das beginnt sich jetzt zu ändern.
Vestra Wirtschaftskanzlei: Die Instanz zwischen Verwaltung und Gestaltung
Im Zentrum dieser Entwicklung steht Marvin Großkrüger, Gründer der Vestra Wirtschaftskanzlei – selbst Unternehmer seit 2006, mit Erfahrung im Aufbau und Verkauf mehrerer Unternehmen, Holdingstrukturen und Auslandsgesellschaften.
Großkrüger hat das Problem am eigenen Leib erfahren: Steuerberater, die exzellent verwalten, aber nicht gestalten. Coachings, die Wissen liefern, aber keine Umsetzung. Und am Ende: niemand, der die Gesamtstruktur im Blick hat und Verantwortung für das Ergebnis übernimmt.
Was er und sein Team bei Vestra tun, ist im Kern einfach:
Sie analysieren die gesamte Ausgangssituation eines Unternehmers – nicht nur steuerlich, sondern auch im Hinblick auf Unternehmen, Privatvermögen, Immobilien, Familie, Haftung und Nachfolge. Daraus entwickeln sie eine individuelle Zielstruktur, priorisieren die Maßnahmen und koordinieren die Umsetzung – mit erfahrenen Steuerberatern, Fachanwälten und Spezialisten.
Kein Coaching. Kein Kurs. Sondern ein Done-for-You-Umsetzungspartner, der Steuerarchitektur von der Analyse bis zum Ergebnis begleitet.
Die Eckpunkte:
- Individuelle Steuerarchitektur statt Pauschallösungen
- 100 % deutsche Steuergestaltung – rechtssicher geprüft, keine Grauzonen, kein Ausland
- Done-for-You: Der Unternehmer entscheidet, Vestra koordiniert den Rest
- Kein Wechsel des bestehenden Steuerberaters erforderlich
- 30–60 % weniger Steuern – je nach Ausgangssituation
Anders als bei Steuercoachings braucht es hier keinen Unternehmer, der selbst zum Steuerexperten wird. Die Koordination zwischen allen Beteiligten – GmbH-Ebene, private Ebene, Investitionsplanung, Strukturaufbau – liegt vollständig bei Vestra.
Im Video erklärt Marvin Großkrüger, wie genau das funktioniert
In einem ausführlichen Video zeigt der Vestra-Gründer, wie moderne Steuerarchitektur in der Praxis aufgebaut ist – mit konkreten Strategien, realen Fallbeispielen und einer klaren Einordnung, welche Hebel für welche Unternehmersituation relevant sind.
Du erfährst unter anderem:
- Warum die meisten Unternehmer fünf- bis sechsstellige Beträge jährlich unnötig abgeben
- Welche Hebel im deutschen Steuerrecht die größte Sofortwirkung entfalten
- Wie eine ganzheitliche Steuerarchitektur konkret aufgebaut wird – Schritt für Schritt
- Warum Wissen allein nicht reicht – und was stattdessen den Unterschied macht
- Und wie die Zusammenarbeit mit Vestra in der Praxis abläuft
Das Video ist keine allgemeine Steuerberatung. Es ist eine fundierte Analyse, die zeigt, was für Unternehmer, Selbstständige und Investoren in Deutschland konkret möglich ist – wenn jemand die Gesamtstruktur in die Hand nimmt.
Fazit: Die teuerste Lücke ist die, die niemand schließt
Wenn du als Unternehmer mehr als 100.000 Euro Jahresgewinn erzielst und seit Längerem das Gefühl hast, dass steuerlich mehr möglich wäre – dann ist dieses Gefühl keine Einbildung. Es ist eine statistische Tatsache.
Ausbildung, Vergütung, Haftung und Fachkräftemangel sorgen gemeinsam dafür, dass die klassische Steuerberatung in Deutschland strukturell nicht dafür gebaut ist, Steuerarchitektur für Unternehmer zu entwickeln.
Vestra schließt genau diese Lücke – mit einem Ansatz, der Analyse, Priorisierung und Umsetzung verbindet. Ohne Theorie. Ohne Pauschallösungen. Ohne Grauzonen.
Das vollständige Video ist frei zugänglich. Wenn du verstehen willst, wie moderne Steuerarchitektur funktioniert – und was das für deine Situation konkret bedeuten kann:
Jetzt ansehen → Video ansehen
Was du heute nicht prüfst, zahlst du nächstes Jahr wahrscheinlich weiter. Und das Jahr danach auch.
Quellenverzeichnis
¹ Steuerberaterprüfung – Bestehensquote ca. 40 % (BStBK-Daten) | ² Prüfungsgebiete gem. § 37 Abs. 3 StBerG (BStBK, Haufe) | ³ StBVV – Wertgebühren für §§ 24, 33, 35 (gesetze-im-internet.de) | ⁴ Gestaltungsberatung: Honorarvereinbarung nach § 4 StBVV (Wikipedia – StBVV) | ⁵ STAX 2024 – BStBK/IfD Allensbach, ca. 6.000 Teilnehmer (BStBK, Haufe, DATEV Magazin) | ⁶ Stellenbesetzung: 23,2 % Einzelkanzleien (STAX 2024 Sonderauswertung, taxandbytes.de) | ⁷ ifo Institut Konjunkturumfrage 08/2024 (taxandbytes.de) | ⁸ Durchschnittsalter 53,6 Jahre (BStBK Berufsstatistik 2023) | ⁹ § 67 StBerG Berufshaftpflicht | ¹⁰ GmbH-Gesamtbelastung ca. 48–50 % (IHK Hamburg, gieron.de) | ¹¹ Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 € zvE (steuern.de)